Nachfolgend finden Sie die Allgemeinen Geschäftsbedingungen von Teile-TV (im Folgenden: "AGB"). Sie regeln das Vertragsverhältnis zwischen Teile-TV und den natürlichen und juristischen Personen, die Teledienste von Teile-TV nutzen (im Folgenden: "Nutzer"). Die AGB betreffen die Nutzung der Websites Teile-TV.de sowie aller zu diesen Domains gehörenden Subdomains (im Folgenden insgesamt: " Teile-TV-Website "), insbesondere teile-tv.de,
teile-tv.net, teile-tv.com, teiletv.de , teiletv.net und teiletv.com.
Die AGB finden auch dann Anwendung, wenn Sie die Teile-TV-Website oder Bereiche davon von anderen Websites
aus nutzen, die den Zugang zur Teile-TV-Website vollständig oder ausschnittweise ermöglichen.
Diese AGB treten für alle bei Teile-TV.de angemeldeten Nutzer ab dem 01.04.2005 in Kraft.
Wenn Sie die Suchfunktionen aktivieren oder ein Angebot einstellen, akzeptieren Sie die nachfolgenden AGB der Teile-TV e.K . und schließen mit dieser einen Vertrag über die Nutzung der Teile-TV-Website , auf der Sie selbstständig Waren anbieten und/oder erwerben können. Weiterführende Informationen, auch hinsichtlich der Gebühren, die für die Nutzung der Teile-TV-Website anfallen, finden Sie in der Teile-TV-Hilfe, bzw. aktuellen Gebührenübersicht unter Preise.
Sie können Ihre Zustimmung zu diesen AGB und zum damit abgeschlossenen Nutzungs-, bzw. Anzeigenvertrag innerhalb von zwei Wochen nach Ihrer Zustimmungserklärung schriftlich widerrufen. Schreiben Sie hierfür an die
Teile-TV e.K ., Höhenberg 7a, 83229 Aschau. Oder senden Sie eine E-Mail an den Kundenservice info@teile-tv.de.
Zur Fristwahrung genügt es, dass Sie Ihren Widerruf rechtzeitig absenden. Wird der Widerruf rechtzeitig erklärt, so sind Sie weder an den Nutzungsvertrag noch an Ihre Zustimmungserklärung zu diesen AGB gebunden. Dieses Widerrufsrecht erlischt jedoch, sobald Sie ein Angebot auf der Teile-TV-Website eingestellt haben oder einen dort eingestellten Artikel gekauft haben.
Im Übrigen können Sie den abgeschlossenen Nutzungsvertrag jederzeit kündigen. Für die Kündigungserklärung genügt eine schriftliche Mitteilung an die Teile-TV e.K ., Höhenberg 7a, 83229 Aschau, oder eine E-Mail an den Kundenservice info@teile-tv.de.
Entgegenstehende Geschäftsbedingungen der Nutzer haben keine Geltung. Eine Nutzung der Teile-TV Website einschließlich der Datenbank ohne Zustimmung zu diesen Bedingungen ist nicht möglich. Auf den Schutz der Datenbank nach dem Urhebergesetz wird hingewiesen. Ein Missbrauch der Datenbank kann bis zur Freiheitsstrafe geahndet werden.
Allgemeine Bestimmungen
§ 1 Datenbank
Die Teile-TV-Website besteht aus Datenbanken, auf denen von den Nutzern Waren aller Art
(nachfolgend "Artikel"), insbesondere gebrauchte Teile im Kfz- Bereich angeboten und vertrieben werden
können (vergleichbar mit einem Inserat), sofern deren Angebot und Vertrieb nicht gegen gesetzliche Vorschriften
dieser AGB verstößt. Über die Rubrik "Suchen" wird derzeit ein kostenloser Online-Zugriff auf die in der
Datenbank gespeicherten Inhalte sowie Inserate gewährt. Über die Rubriken "Anbieten" und "Suchauftrag"
können kostenpflichtige Inserate durch den Nutzer eingestellt werden.
Teile-TV bietet selbst keine Artikel an und wird selbst nicht Vertragspartner der ausschließlich zwischen den
Nutzern dieser Datenbank geschlossenen Verträge. Auch die Erfüllung dieser auf Grund der Inserate auf der
Teile-TV-Website geschlossenen Verträge erfolgt ausschließlich zwischen den Nutzern. Das Angebot des
Teledienstes von Teile-TV.de richtet sich ausschließlich an Nutzer im Gebiet der Bundesrepublik Deutschland.
Teile-TV speichert als Dienstanbieter im Sinne des Teledienstgesetzes fremde Informationen für Nutzer in
Datenbanken, die über das Internet zugänglich sind. Teile-TV stellt lediglich technische Voraussetzungen zur
Übermittlung von Informationen zur Verfügung.
§ 2 Anmeldung
1. Die Nutzung der Teledienste der Teile-TV-Website setzt die Anmeldung als Nutzer voraus. Ein Anspruch auf
Anmeldung zu der Teile-TV-Website besteht nicht. Die Anmeldung selbst ist kostenlos. Sie erfolgt durch
Eröffnung eines Nutzerkontos unter Zustimmung u. a . zu diesen AGB. Mit der Anmeldung kommt zwischen
Teile-TV und dem Nutzer ein Vertrag über die Nutzung der Teile-TV-Website (im Folgenden: "Nutzungsvertrag")
zustande.
2. Die Anmeldung ist nur juristischen Personen und unbeschränkt geschäftsfähigen natürlichen Personen erlaubt.
Insbesondere Minderjährigen ist eine Anmeldung untersagt.
3. Die von Teile-TV bei der Anmeldung abgefragten Daten sind vollständig und korrekt anzugeben, so z.B. Vor-
und Nachname, die aktuelle Adresse (kein Postfach) und Telefonnummer, eine gültige E-Mail-Adresse sowie
gegebenenfalls die Firma. Die Anmeldung einer juristischen Person darf nur von einer vertretungsberechtigten
natürlichen Person vorgenommen werden, die namentlich genannt werden muss . Bei der Anmeldung dürfen nur
einzelne Personen als Inhaber des Nutzerkontos angegeben werden (d.h. keine Ehepaare, Familien usw.). Tritt
nach der Anmeldung eine Änderung der angegebenen Daten ein, so ist das Nutzer selbst verpflichtet, die
Angaben in seinem Nutzerkonto umgehend gegenüber Teile-TV zu korrigieren.
4. Bei der Anmeldung wählt der Nutzer einen Nutzernamen und ein Passwort . Der Nutzername darf nicht aus
einer E-Mail- oder Internetadresse bestehen, nicht Rechte Dritter, insbesondere keine Namens- oder
Markenrechte verletzen und nicht gegen die guten Sitten verstoßen. Der Nutzer muss sein Passwort geheim
halten. Teile-TV wird das Passwort nicht an Dritte weitergeben.
Der Nutzer ist von seiner Geheimhaltungspflicht befreit, wenn ein Kooperationspartner von Teile-TV das
Passwort benötigt, um dem Nutzer auf dessen Wunsch eine Zusatzdienstleistung zur Verfügung zu
stellen. Bei der Inanspruchnahme solcher Zusatzdienste kommt eine Vertragsbeziehung zwischen
dem Nutzer und dem Kooperationspartner zustande, der die Zusatzdienstleistung anbietet. Teile-TV
übernimmt für Kooperationspartner und deren Zusatzdienstleistungen keine Haftung, sofern sie
nicht vertragliche Pflichten nach dem mit Teile-TV geschlossenen Nutzungsvertrag sind.
Teile-TV wird einen Nutzer nicht per E-Mail oder Telefon nach seinem Passwort fragen. Zur Abfrage des
Passworts auf Login -Seiten oder in Webformularen nutzt Teile-TV ausschließlich die hier zu findenden URL's.
5. Grundsätzlich steht es dem Nutzer frei, mehrere Nutzerkonten zu eröffnen. Der Missbrauch von Nutzerkonten
ist verboten.
6. Ein Nutzerkonto ist nicht übertragbar.
7
. Teile-TV behält sich das Recht vor, das Nutzerkonto einer nicht vollständig durchgeführten Anmeldung nach
zwei Monaten aufzuheben.
8. Gewerbliche Anbieter sind verpflichtet, in ihren Inseraten auf ihre Händlereigenschaft hinzuweisen.
§ 3 Gegenstand und Umfang des Nutzungs- und Anzeigenvertrags
1. Teile-TV stellt seinen Nutzern die in § 1 beschriebenen Datenbanken zur Verfügung. Die Nutzung der
Datenbanken oder der Umfang, in dem einzelne Funktionen und Services genutzt werden können, kann
von Teile-TV an bestimmte Voraussetzungen geknüpft werden, wie z.B. Prüfung der Anmeldedaten,
Nutzungsdauer etc .
2. Der Anspruch des Nutzers auf Nutzung der Teile-TV-Website und ihrer Funktionen besteht nur im Rahmen
des aktuellen Stands der Technik. Teile-TV beschränkt seine Leistungen zeitweilig, wenn dies im Hinblick auf
Kapazitätsgrenzen, die Sicherheit oder Integrität der Server oder zur Durchführung technischer Maßnahmen
erforderlich ist und dies der ordnungsgemäßen oder verbesserten Erbringung der Leistungen dient
(Wartungsarbeiten). Teile-TV berücksichtigt in diesen Fällen die berechtigten Interessen der Nutzer, wie z.B.
durch Vorabinformation .
3. Sofern ein unvorhergesehener Systemausfall die Abgabe von Angeboten oder andere Funktionalitäten behindert,
werden entsprechende Informationen über die System-Mitteilungen veröffentlicht. Hinsichtlich einer Gutschrift
von Gebühren für die betroffenen Angebote und einer Verlängerung dieser Angebote gelten die nachfolgenden
Grundsätze bei Systemausfällen:
Teile-TV ist rund um die Uhr bemüht, die Funktionalität von Teile-TV sicherzustellen. Dennoch können gelegentliche Systemausfälle nicht vollständig ausgeschlossen werden.
Für diese Situationen gibt es Ausfallgrundsätze, um die damit verbundenen Störungen auszugleichen:
Ein Systemausfall liegt vor, wenn aufgrund einer unvorhergesehenen Störung des Systems keine Artikel angeboten oder gesucht werden können.
Angebote, die vor einem Systemausfall endeten, werden grundsätzlich nicht verlängert.
Ein Ausfall der Suchfunktion liegt vor, wenn auf Grund einer unvorhergesehenen Störung über die Suche nicht auf die Angebote zugegriffen werden kann.
Fällt das System oder die Suchfunktion um mehr als 1 Stunde aus, so verlängert Teile-TV im Wege der Nacherfüllung die betroffenen Angebote um 24 Stunden. Fällt das System um mehr als 24 Stunden aus, so verlängert Teile-TV die vereinbarte Angebotsdauer um zumindest den Zeitraum der Systemausfallzeit automatisch im Wege der Nacherfüllung.
Während eines Systemausfalls finden Sie Informationen auf der Homepage, soweit dies technisch möglich ist . Bitte informieren Sie sich dort über Einzelheiten wie z.B. Angebotsverlängerungen.
Bei höherer Gewalt ist Teile-TV von der Leistungspflicht befreit. Als höhere Gewalt gelten alle unvorhergesehenen Ereignisse sowie solche Ereignisse, deren Auswirkungen auf die Vertragserfüllung von keiner Partei zu vertreten sind. Zu diesen Ereignissen zählen insbesondere rechtmäßige Arbeitskampfmaßnahmen, auch in Drittbetrieben, behördliche Maßnahmen, Ausfall von Kommunikationsnetzen und Gateways anderer Betreiber, Störungen im Bereich von Leitungsgebern, sonstige technische Störungen, auch wenn diese Umstände im Bereich von Unterauftragnehmern, Unterlieferanten oder deren Subunternehmern oder bei vom Anbieter autorisierten Betreibern von Subknotenrechnern auftreten. Ansprüche ergeben sich für den Inserenten bei nicht durch von Teile-TV zu verantwortenden Ausfällen nicht.
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Wartungsarbeiten
Bei Teile TV gibt es planmäßige und angekündigte Wartungszeiten, in denen bestimmte Funktionen nicht verfügbar sind. Für diese regelmäßige Wartungszeit gelten die Ausfallgrundsätze nicht. Angebote, die während dieser Zeit enden oder anderweitig hiervon betroffen sind, werden nicht verlängert.
4. Für die unter 3 aufgeführten Wartungsarbeiten gilt, dass Angebote, die während solcher Wartungsarbeiten
enden, nicht verlängert werden, obwohl das Inserat, bzw. die Anzeige möglicherweise während dieser Zeit
nicht einsehbar ist. Gutschriften für Gebühren werden nicht erteilt.
§ 4 Sanktionen, Widerruf und Kündigung
1. Teile-TV kann folgende Maßnahmen ergreifen, wenn konkrete Anhaltspunkte dafür bestehen, dass ein Nutzer
gesetzliche Vorschriften, Rechte Dritter, die Teile-TV-AGB verletzt, oder wenn Teile-TV ein sonstiges
berechtigtes Interesse hat, insbesondere zum Schutz anderer Nutzer vor betrügerischen Aktivitäten:
- Löschen von Angeboten oder sonstigen Inhalten, die bei Teile-TV eingestellt worden sind
- Verwarnung von Nutzern
-
Be-/Einschränkung der Nutzung der Datenbanken
-
Vorläufige Sperrung
-
Endgültige Sperrung
Bei der Wahl der Maßnahme berücksichtigt Teile-TV die berechtigten Interessen des betroffenen Nutzers, insbesondere ob Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass der Nutzer den Verstoß nicht verschuldet hat.
2. Teile-TV kann einen Nutzer endgültig von der Nutzung der Teile-TV-Website ausschließen (endgültige Sperre),
wenn er
- falsche Kontaktdaten angibt, insbesondere eine falsche oder ungültige E-Mail-Adresse.
- sein Nutzerkonto überträgt.
-
anderen Teile-TV-Nutzern oder Teile-TV in erheblichem Maße schädigt, insbesondere Leistungen von
Teile-TV missbraucht .
-
sich im Zahlungsverzug befindet.
-
ein anderer wichtiger Grund vorliegt.
Wenn ein Nutzer endgültig gesperrt wurde, besteht kein Anspruch auf Wiederherstellung des gesperrten Nutzerkontos.
3. Sobald ein Nutzer gesperrt wurde, darf dieser Nutzer die Teile-TV-Website auch mit anderen
Nutzerkonten nicht mehr nutzen und sich nicht erneut anmelden.
4. Der Nutzer kann den Nutzungsvertrag jederzeit kündigen. Für die Kündigungserklärung genügt
eine schriftliche Mitteilung an die Teile-TV e .K., Höhenberg 7a, 83229 Aschau, oder eine E-Mail
an den Kundenservice info@teile-tv.de.
5. Teile-TV kann den Nutzungsvertrag jederzeit mit einer Frist von vierzehn Tagen zum Monatsende
kündigen. Das Recht zur Sperrung bleibt hiervon unberührt.
§ 5 Angebotsgebühren, Zusatzgebühren
1. Die Anmeldung als Nutzer bei Teile-TV ist kostenlos.Für das Inserieren von Teilen und Einstellen von Suchaufträgen in den Datenbanken unter der Rubrik "Mein Teile-TV"
erhebt Teile-TV keine Gebühr. Für zusätzliche Leistungen von Teile-TV, insbesondere für die Hervorhebung einzelner
Angebote, hat der Anbieter Zusatzgebühren zu zahlen. Weiterhin erhebt Teile-TV Gebühren für die Nutzung verschiedener
Funktionen und Tools, die Teile-TV den Nutzern zur Verfügung stellt, bzw. beabsichtigt zur Verfügung zu
stellen .
2. Die Höhe der einzelnen Gebühren und der jeweils dazugehörigen Einstell- und Leistungsdauer sowie
Leistungsart ergibt sich aus der jeweils aktuellen Gebührentabelle.
3. Durch die Übermittlung der zur Einstellung in die Datenbanken vorgesehenen Inhalte sowie durch die
Übermittlung der Nutzerdaten und der Gestattung, die Kosten für das jeweilige Inserat bzw. für die
jeweilige Verlängerung oder Leistung per Kreditkarte oder für in der Bundesrepublik Deutschland
ansässige Inserenten mit einer deutschen Bankverbindung per Lastschrift einzuziehen, gibt der Nutzer
ein Angebot zum Abschluss eines Anzeigen-, bzw. Nutzungsvertrages ab und stimmt der unmittelbaren
Ausführung der Dienstleistung durch Teile-TV ausdrücklich zu. Dieses Angebot wird durch Teile-TV durch
Freischaltung des jeweiligen Inserates, bzw. Ausführung der jeweiligen Dienstleistung angenommen. Die
einzelnen Gebühren sind sofort zur Zahlung fällig. Gebühren, die für die Nutzung einer dauerhaften Leistung
berechnet werden, werden im Voraus für den in der aktuellen Gebührenordnung angegebenen Zeitraum in
Rechnung gestellt. Die Bezahlung erfolgt ausschließlich über Kreditkarte oder für in der Bundesrepublik
Deutschland ansässige Inserenten mit einer deutschen Bankverbindung auch per Lastschrift. Schlägt der
Forderungseinzug fehl, so hat der Nutzer von Teile-TV die dafür anfallenden Mehrkosten zu erstatten, soweit
er das Fehlschlagen zu vertreten hat. Hierfür berechnet Teile-TV einen pauschalen Kostenanteil von
40,00 ¬ zzgl. der von den Kreditinstituten und Banken in Rechnung gestellten Gebühren. Teile-TV bleibt es
vorbehalten, einen höheren Schaden nachzuweisen. Dem Nutzer bleibt es vorbehalten, einen geringeren
Schaden nachzuweisen. Die Bezahlung erfolgt ausschließlich über Kreditkarte oder für in der Bundesrepublik
Deutschland ansässige Inserenten mit einer deutschen Bankverbindung auch per Lastschrift.
5. Nutzern ist es verboten, die Gebührenstruktur von Teile-TV zu umgehen.
§ 6 Verbotene Artikel
1. Für den Inhalt der Einstellungen und für den Inhalt verlinkter Seiten übernimmt Teile-TV grundsätzlich keine
Haftung.
2. Es ist verboten, Artikel anzubieten, deren Angebot, Verkauf oder Erwerb gegen gesetzliche Vorschriften oder
gegen die guten Sitten verstoßen. Insbesondere dürfen folgende Artikel weder beschrieben noch angeboten
werden:
- Artikel, deren Bewerbung, Angebot oder Vertrieb Urheber- und Leistungsschutzrechte, gewerbliche
Schutzrechte (z.B. Marken, Patente, Gebrauchs- und Geschmacksmuster) sowie sonstige Rechte
(z.B. das Recht am eigenen Bild, Namens- und Persönlichkeitsrechte) verletzen. Inhaber von
gewerblichen Schutzrechten und/oder Urheberrechten können Teile-TV Angebote melden, die ihre
Rechte verletzen und auf diesem Wege die Entfernung solcher Angebote erreichen.
- Propagandaartikel und Artikel mit Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen
- pornografische und jugendgefährdende Artikel
-
Waffen im Sinne des Waffengesetzes, insbesondere Schuss- , Hieb- und Stichwaffen jeglicher Art sowie
Munition jeglicher Art
-
In der Bundesrepublik Deutschland Tabakwaren (z.B. Zigaretten, Zigarren, Feinschnitt), ohne deutsche
Steuerzeichen. Tabakwaren mit deutschen Steuerzeichen dürfen nicht zu einem anderen als auf dem
Steuerzeichen aufgedruckten Betrag abgegeben werden. Daher dürfen Tabakwaren bei Teile-TV nur als
Festpreisartikel angeboten werden
- radioaktive Stoffe, Gift- und Explosivstoffe sowie sonstige gesundheitsgefährdende Chemikalien
(ausgenommen hiervon sind Sicherheitssysteme wie z.B. Airbags)
-
lebende Tiere, Produkte und Präparate geschützter Tierarten sowie geschützte Pflanzen und deren
Präparate
-
menschliche Organe
-
Wertpapiere (insbesondere Aktien), Geldmarkt- oder Finanzinstrumente, Kredite, Darlehen und
Finanzierungshilfen, es sei denn, diese werden von Kreditinstituten mit Sitz oder Niederlassung im
Inland angeboten
-
Schuldscheine und gerichtliche Titel sowie andere Forderungen aus Rechtsgeschäften zum Zwecke des
Inkasso
-
Gutscheine, die für jedermann kostenlos erhältlich sind
-
Artikel, deren Besitz zwar rechtmäßig ist, deren Verwendung aber verboten ist
-
Drogen
-
Arzneimittel, es sei denn, der Nutzer besitzt eine deutsche behördliche Versandhandelserlaubnis und ist von
Teile-TV für das Angebot von Medikamenten zugelassen worden
-
Medizinprodukte, soweit deren Verkauf nach den gesetzlichen Regelungen untersagt ist
-
Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte
3. Teile-TV behält sich vor, Angebote zu löschen, wenn konkrete Anhaltspunkte vorliegen, dass diese gegen ein
geltendes Recht oder diese AGB verstoßen.
§ 7 Allgemeine Grundsätze
1. Der Nutzer ist verpflichtet, bei der Nutzung der Teile-TV-Website sowie der Dienstleistungen von Teile-TV die
geltenden Gesetze zu befolgen.
2. Die von dem Nutzer eingestellten Inhalte dürfen nicht gegen ein geltendes Recht oder diese AGB verstoßen.
3. Kommt es auf Grund des Inserates auf der Teile-TV-Website zu einem Vertragsschluss zwischen Nutzern, teilt
Teile-TV ggf., soweit erforderlich und bei nachgewiesenem berechtigten Interesse, den Nutzern die zur
wechselseitigen Kontaktaufnahme erforderlichen Daten mit. Nutzer erklären sich ausdrücklich mit einer
Weitergabe einverstanden.
4. Der anbietende Nutzer muss die nachfolgenden Regeln für das Einstellen von Angeboten beachten. Er hat sein
Angebot in die entsprechende Kategorie einzustellen und muss sein Angebot mit Worten und Bildern richtig
und vollständig beschreiben. Hierbei muss er alle für die Kaufentscheidung wesentlichen Eigenschaften und
Merkmale sowie Fehler, die den Wert der angebotenen Ware mindern, wahrheitsgemäß angeben. Zudem
muss
er über die Einzelheiten der Zahlung und Lieferung vollständig informieren. Der Anbieter muss in der Lage sein,
die angebotenen Waren dem Käufer unverzüglich nach Vertragsschluss zu übereignen. Unternehmer, die
Waren oder Dienstleistungen an Verbraucher anbieten, sind verpflichtet, diesen die gesetzlich
vorgeschriebenen Verbraucherschutzinformationen zu erteilen und sie über das gesetzliche Widerrufsrecht zu
belehren, sofern ein solches besteht.
5. Die Beschreibung sowie die dabei verwendeten Bilder dürfen nicht Rechte anderer verletzen und müssen sich
ausschließlich auf das Angebot beziehen. Bilder müssen den tatsächlich inserierten Artikel wiedergeben. Der
Nutzer bestätigt dies mit der Aufgabe in die Datenbanken. Werbung für nicht bei Teile-TV angebotene Ware ist
unzulässig. Die Verlinkung von Angeboten ist unzulässig. Ebenso ist es nicht zulässig, Service-
Telefonnummern anzugeben, bei denen dem Anrufer erhöhte Telefongebühren entsehen , z.B. mit den
Einwahlnummern 0190 und 0900 (sog. Mehrwertdienste).
6. Der Preis der jeweiligen Angebote versteht sich als Endpreis einschließlich eventuell anfallender
Mehrwertsteuer und weiterer Preisbestandteile. Der Verkaufspreis umfasst nicht die Liefer- und
Versandkosten. Verkäufern ist es nicht erlaubt, zusätzlich zum Verkaufspreis
Teile-TV-Gebühren
und/oder Provisionen auf Käufer umzulegen und von diesen einzufordern.
7. Die Nutzer sind selbst dafür verantwortlich, auf der Teile-TV-Website einsehbare und von Teile-TV
gespeicherte Informationen, die sie zu Zwecken der Beweissicherung, Buchführung etc. benötigen,
auf einem von Teile-TV unabhängigem Speichermedium zu archivieren.
8. Es ist Teile-TV-Nutzern untersagt, die durch die Nutzung der Teile-TV-Datenbanken erhaltenen Adressen,
Kontaktdaten und E-Mail-Adressen für andere Zwecke als die vertragliche und vorvertragliche Kommunikation
zu nutzen. Insbesondere ist es untersagt mit diesen Daten kommerzielle Werbung zu betreiben, oder
unerwünscht Werbung zuzusenden ( Spam ).
9. Teile-TV behält sich das Recht vor, innerhalb seiner AGB die Ordnung in den Datenbanken zu ändern, soweit
dies den Nutzern unter Berücksichtigung der berechtigten Interessen von Teile-TV zumutbar ist.
10. Sobald ein inserierter oder angebotener Gegenstand verkauft ist, soll der Nutzer und Anbietende seine Anzeige
löschen. Eine Kostenerstattung für eine nicht verbrauchte Anzeigendauer erfolgt nicht.
§ 8 Verkaufsangebote
1. Nutzer können Angebote als Verkaufsangebote einstellen(Inserate). Diese können von Nutzern unmittelbar zu
dem angegebenen Preis erworben werden. Mit der Einstellung eines Verkaufsangebotes gibt der Nutzer ein
verbindliches Angebot zum Verkauf dieses Artikels zu einem Festpreis an den Interessenten ab, der die
gegebenenfalls zusätzlich in dem Angebot festgelegten Bedingungen erfüllt. Ein Vertragsschluss über den
Erwerb des Artikels kommt zustande, sobald ein Nutzer die in dem Angebot enthaltenen Bedingungen erfüllt,
und ein Angebot annimmt.
2. Teile-TV behält sich vor, eine Funktion einzuführen, bei der Anbieter und Interessenten über den Preis
verhandeln können: Interessenten können dem Anbieter das Angebot machen, einen Artikel zu kaufen. Der
Anbieter kann zustimmen oder dem Interessenten ein Angebot zu einem anderen Preis machen. Zu einem
Vertragsschluss kommt es dann, wenn sich der Anbieter und der Interessent auf einen Preis einigen und
noch kein anderer Nutzer den Artikel zum ursprünglich vom Anbieter angegebenen Preis erworben hat. Es
wird den Nutzern freigestellt, selbst Preisverhandlungen außerhalb der Datenbanken von Teile-TV zu führen.
Für das Zustandekommen eines Vertrages gelten dann die gesetzlichen allgemeinen Bestimmungen.
§ 9 Anzeigenformat
1. Teile-TV behält es sich vor, ein Anzeigenformat, z.B. mit Werbebannern, einzuführen. Das Anzeigenformat
ermöglicht es dem Anbieter, Artikel wie in einem Kleinanzeigenteil einer Tageszeitung zu bewerben. Dieses
Anzeigenformat dient ausschließlich als Werbefläche. Interessenten für solche Artikel können sich unmittelbar
mit dem Anzeigenden in Verbindung setzen.
2. Verträge können nicht im Anzeigenformat auf der Teile-TV-Website geschlossen werden.
-
Sofern der Anbieter einer Anzeige vor dem von ihm bestimmten Ablaufzeitpunkt die Anzeige beendet, fallen die gesamten Angebotsgebühren an. Eine anteilige Rückerstattung ist ausgeschlossen.
§ 10 Vertragsübernahme durch Dritte
Teile-TV ist berechtigt, mit einer Ankündigungsfrist von zwei Wochen seine Rechte und Pflichten aus diesem
Vertragsverhältnis ganz oder teilweise auf einen Dritten zu übertragen. In diesem Fall ist der Nutzer berechtigt,
den Nutzungsvertrag nach Mitteilung der Vertragsübernahme per E-Mail an den Kundenservice zu kündigen.
§ 11 Freistellung
Der Nutzer stellt Teile-TV von sämtlichen Ansprüchen frei, die andere Nutzer oder sonstige Dritte gegenüber
Teile-TV geltend machen wegen Verletzung ihrer Rechte, durch von dem Nutzer in die Teile-TV-Website
eingestellte Angebote und Inhalte oder wegen dessen sonstiger Nutzung der Teile-TV-Website . Der Nutzer
übernimmt hierbei auch die Kosten der notwendigen Rechtsverteidigung von Teile-TV einschließlich sämtlicher
Gerichts- und Anwaltskosten. Dies gilt nicht, soweit die Rechtsverletzung von dem Nutzer nicht zu vertreten ist.
§ 12 Systemintegrität und Störung der Teile-TV-Website
-
Der Nutzer ist nicht berechtigt, Mechanismen, Software oder sonstige Scripts in Verbindung mit der Nutzung der Teile-TV-Website zu verwenden, die das Funktionieren der Teile-TV-Website stören können. Der Nutzer darf keine Maßnahmen ergreifen, die eine unzumutbare oder übermäßige Belastung der Teile-TV-Infrastruktur zur Folge haben können. Es ist dem Nutzer nicht gestattet, von Teile-TV generierte Inhalte zu blockieren, zu überschreiben oder zu modifizieren oder in sonstiger Weise störend in die Teile-TV-Website einzugreifen. Es ist verboten, die Datenbanken von Teile-TV mittels Suchsoftware oder vergleichbaren technischen Einrichtungen unter Umgehung der Suchmaske zu durchsuchen. Teile-TV sieht einen Verstoß hiergegen als Eingriff in den eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetrieb.
-
Die auf der Teile-TV-Website abgelegten Inhalte dürfen ohne vorherige Zustimmung der Rechte-Inhaber weder kopiert oder verbreitet, noch in sonstiger Weise genutzt oder vervielfältigt werden. Dies gilt auch für ein Kopieren im Wege von "Robot/ Crawler"-Suchmaschinentechnologien oder durch sonstige automatische Mechanismen. Das Layout der Teile-TV-Websites und diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen dürfen nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung von Teile-TV vervielfältigt und/oder auf anderen Websites genutzt werden.
§ 13 Haftungsbeschränkung
1. Gewerbliche Anbieter: Teile-TV haftet nicht für Schäden aus gekürzter oder verfälschter Erscheinung von
Inseraten oder aus missbräuchlicher Verwendung von Daten durch Dritte. Gegenüber Unternehmern haftet
Teile-TV für Schäden, außer im Fall der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, nur, wenn und soweit
Teile-TV seinen gesetzlichen Vertretern oder leitenden Angestellten Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur
Last fällt. Für sonstige Erfüllungsgehilfen haftet Teile-TV nur bei Vorsatz und soweit diese wesentliche
Vertragspflichten vorsätzlich oder grob fahrlässig verletzen. Außer bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit
gesetzlicher Vertreter, leitender Angestellter oder vorsätzlichem Verhaltens sonstiger Erfüllungsgehilfen von
Teile-TV besteht keine Haftung für den Ersatz mittelbarer Schäden, insbesondere für einen entgangenen
Gewinn. Außer bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit von Teile-TV, deren gesetzlichen Vertreter und leitenden
Angestellten, ist die Haftung auf den bei Vertragsschluss typischerweise vorhersehbaren Schaden begrenzt.
2. Verbraucher: Teile-TV haftet nicht für Schäden aus gekürzter oder verfälschter Erscheinung von Inseraten oder
aus missbräuchlicher Verwendung von Daten durch Dritte. Gegenüber Verbrauchern haftet Teile-TV nur für
Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Im Falle der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, des
Schuldnerverzugs oder der von Teile-TV zu vertretenden Unmöglichkeit der Leistungserbringung haftet Teile-TV
jedoch für jedes schuldhafte Verhalten seiner Mitarbeiter und Erfüllungsgehilfen. Außer bei Vorsatz und/oder
grober Fahrlässigkeit von gesetzlichen Vertretern, Mitarbeitern und sonstigen Erfüllungsgehilfen ist die Haftung
von Teile-TV der Höhe nach auf die bei Vertragsschluss typischerweise vorhersehbaren Schäden begrenzt.
-
Die vorgenannten Haftungsausschlüsse und Beschränkungen gegenüber Unternehmern oder Verbrauchern gelten nicht im Fall der Übernahme ausdrücklicher Garantien durch Teile-TV und für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie im Fall zwingender gesetzlicher Regelungen.
-
Teile-TV schließt jede Gewährleistung und Haftung dafür aus, dass die Inserate, deren Inhalte und Anzeigen den gesetzlichen Bestimmungen des Landes, in dem Sie aufgerufen werden können oder in dem der Nutzer seinen Sitz hat, entsprechen und genügen. Des Weiteren ist jede Haftung oder Gewährleistung dafür ausgeschlossen, dass Kaufverträge, die auf Grundlage eines Inserates bei Teile-TV angebahnt oder abgeschlossen werden oder worden sind, nach dem Landesrecht eines berührten Staates durchgesetzt werden können oder in sonstiger Weise bei einer der beteiligten Parteien des Vertrages zu rechtlichen oder wirtschaftlichen Nachteilen führen.
§ 14 Schriftform, anwendbares Recht und Gerichtsstand
1. Sämtliche Erklärungen, die im Rahmen des mit Teile-TV abzuschließenden Nutzungsvertrags übermittelt
werden, müssen in Schriftform oder per E-Mail erfolgen. Die postalische Anschrift von Teile-TV ist
Teile-TV e .K., Höhenberg 7 a, 83229 Aschau. Die postalische Anschrift sowie die E-Mail-Adresse eines
Nutzers sind diejenigen, die als aktuelle Kontaktdaten im Nutzerkonto des Nutzers von diesem angegeben
wurden. Teile-TV behält sich vor, die oben genannte E-Mail-Adresse nach eigenem Ermessen zu ändern.
In diesem Fall informiert Teile-TV die Nutzer über die Änderung der E-Mail-Adresse.
2. Soweit der Nutzer Unternehmer ist, unterliegt der Nutzungsvertrag einschließlich dieser AGB dem materiellen
Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Soweit der Nutzer Verbraucher
ist, unterliegen der Nutzungsvertrag und die AGB dem Recht der Bundesrepublik Deutschland, soweit dem
keine zwingenden gesetzlichen Vorschriften, insbesondere Verbraucherschutzvorschriften entgegenstehen.
3. Sofern es sich bei dem Nutzer um einen Kaufmann im Sinne des Handelsgesetzbuchs, ein öffentlich-
rechtliches Sondervermögen oder eine juristische Person des öffentlichen Rechts handelt, ist Rosenheim
Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand für alle aus dem Nutzungsvertrag und diesen AGB
entstehenden Streitigkeiten. Das Nutzungsverhältnis der Teile-TV Webseiten unterliegt deutschem Recht.
§ 15 Änderung dieser AGB, Salvatorische Klausel
1. Teile-TV behält sich vor, diese AGB jederzeit und ohne Nennung von Gründen zu ändern. Die geänderten
Bedingungen werden dem Nutzer durch Bekanntgabe zwei Wochen vor ihrem Inkrafttreten auf der Homepage
angezeigt. Widerspricht der Nutzer der Geltung der neuen AGB nicht innerhalb von zwei Wochen ab der
Möglichkeit der Kenntnisnahme, gelten die geänderten AGB als angenommen, soweit der Nutzer die
Datenbank ab diesem Zeitpunkt nutzt.
2. Sofern eine Bestimmung dieser AGB unwirksam ist, bleiben die übrigen Bestimmungen davon unberührt. Die
unwirksame Bestimmung gilt als durch eine solche ersetzt, die dem Sinn und Zweck der unwirksamen
Bestimmung in rechtswirksamer Weise wirtschaftlich am nächsten kommt. Gleiches gilt für eventuelle
Regelungslücken.